Sustainable Development Goals (SDGs)
Die Sustainable Development Goals, kurz die „SDGs“, sind globale Ziele für die nachhaltige Entwicklung unseres Planeten. Im September 2015 wurden 17 globale Ziele per UN-Beschluss festgelegt. Diese Ziele (SDGs) wurden aufbauend an die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) entworfen und traten mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Ziel der Vereinten Nationen ist es, diese 17 Ziele bis zum Jahr 2030 umzusetzen.
Anders als die MDGs, die fast ausschließlich für Entwicklungsländer Gültigkeit fanden, sind die SDGs für alle Staaten von Relevanz. Dies zeigt sich vor allem auch durch die breite Allianz von 193 Ländern, die die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) einstimmig angenommen haben. Auch Österreich hat sich dazu verpflichtet. Die SDGs gliedern sich in insgesamt 169 Sub-Ziele und setzen damit einen universellen Standard für die nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.
Die Sustainable Development Goals finden im deutschsprachigen Raum viele unterschiedliche Bezeichnen. So werden sie u.a. unter folgenden Begriffen subsumiert: Globale Nachhaltigkeitsagenda, Agenda 2030, Post-2015-Entwicklungsagenda oder Weltzukunftsvertrag.
SDG 10 – Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Das Ziel 10 (SDG 10) in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung kann als das „Diversity-Ziel“ bezeichnet werden. Neben dem Ziel 5 – Geschlechtergleichstellung (SDG 5 – Gender Equality) steht es für die Reduktion ökonomischer und sozialer Ungleichheiten, sowohl zwischen Staaten als auch innerhalb eines Staates.
Unter der Prämisse, dass ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt von großer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ist, sollen die Sub-Ziele innerhalb dieses Hauptziels dazu führen, dass allen Menschen Chancengleichheit ermöglicht werden kann und Einkommensgleichheit auf nationaler Ebene geschaffen wird.
Die Sub-Ziele des SDG 10 im Wortlaut
- 10.1
Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten - 10.2
Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern - 10.3
Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht - 10.4
Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen - 10.5
Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken - 10.6
Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen - 10.7
Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik - 10.a
Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden - 10.b
Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen - 10.c
Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen
Bedeutung für die Wirtschaft
Die SDGs sind auch eine proaktive Einladung an alle Unternehmen und Organisationen. Die Ziele der Agenda 2030 sind ein Aufruf an alle Unternehmerinnen und Unternehmen mit ihren Investitionen, den von ihnen entwickelten Lösungen und ihren Geschäftspraktiken zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Gleichzeitig sollen Unternehmen all ihre negativen Auswirkungen reduzieren und ihren aktiven Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung stärken.
Wirtschaft und Gesellschaft gehen laut den Vereinten Nationen Hand in Hand. Einerseits sind alle Unternehmen von den gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen direkt betroffen und andererseits kann nur durch die aktive Mitwirkung der Wirtschaft eine nachhaltige Veränderung passieren. Das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit denen Unternehmen sich daran beteiligen, werden maßgeblich die erfolgreiche Umsetzung der SDGs bestimmen.
Maßnahmen für Unternehmen
Auch wenn laut den Vereinten Nationen schon viele Erfolge gefeiert werden dürfen, ist noch viel zu tun. Gravierende Einkommensunterschiede, prekäre Arbeitsbedingungen, diskriminierende Prozesse etc. sind nur einige wenige Beispiele für Ungerechtigkeiten, die zum großen Teil durch die Wirtschaft reduziert oder beendet werden können.
Folgende Beispiel-Maßnahmen können Unternehmen setzen:
- Einführung eines strategischen Diversity-Managements
- Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen mit gesellschaftlichem Nutzen
- Zielgruppenspezifische Kommunikation (Diversity- bzw. Ethnomarketing)
- Schulungen von MitarbeiterInnen UND Führungskräften im Bereich der Interkulturellen Kompetenzen, Diversity & Gender sowie Unconscious Bias
- Entwicklung und Einführung diskriminierungsfreier und chancengerechter Prozesse hinsichtlich Personalauswahl, -führung und -entwicklung
- Unterstützung von Projekten und Initiativen von NGOs oder Social Businesses
- Schaffung von fairen Arbeitsbedingungen von ArbeiterInnen und Angestellten
- Gleicher Lohn für gleiche Arbeit unabhängig von Geschlecht und Herkunft etc.
- Menschenwürdige und faire Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette einfordern (Diversity Supply-Chain-Management)
Diese Liste dient als Übersicht für mögliche Maßnahmen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Abhängig von der Art des Unternehmens und den strategischen Zielsetzungen ist es wichtig, eigene Diversity- bzw. Nachhaltigkeits-Ziele zu definieren.
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Quellen
- Vereinte Nationen. (2015). Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. [letzter Zugriff am 12.10. 2017]
- Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (2017). Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. [letzter Zugriff am 12.10.2017]
- Project Everyone & Global Goals. 10 Reduced Inequalities – Reduce inequality within and among countries. [letzter Zugriff am 12.10.2017]
- GRI, UN Global Compact & WBCSD (2015). SDG 10: Reduce inequality within and among countries. [letzter Zugriff am 12.10.2017]
- United Nation Global Compact. SDG Compass – Leitfaden für Unternehmensaktivitäten zu den SDGs. [letzter Zugriff am 12.10.2017]
Foto
- Vereinte Nationen. Sustainable Development Goals [DOWNLOAD]
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