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Ramadan HR Guide:
Was Arbeitgeber wissen sollten

Julia Krutzler Julia Krutzler 8 Juni, 2017

Der Fastenmonat Ramadan ist für Muslime von enorm hoher Bedeutung. Von den rund 700.000 in Österreich lebenden Muslimen fasten mindestens zwei Drittel. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang weder zu essen noch zu trinken, kann sich natürlich auf die Arbeitsleistung auswirken. Im folgenden Artikel beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Thema „Ramadan und Personalmanagement“ und verraten Ihnen alles, was Sie als ArbeitgeberIn dazu wissen müssen.

Was passiert beim Fasten im Ramadan?

Das Fasten ist eine der 5 Säulen des Islam. Durch die Selbstbeherrschung, die der Verzicht auf Essen mitbringt, sollen sich die Muslime auf das wirklich Wichtige konzentrieren: auf die Unterstützung und vor allem die Barmherzigkeit gegenüber Armen und Schwachen, auf den Beistand anderer Fastender und auf das Gespräch mit Allah.

Wer im Ramadan fastet, nimmt zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang keine feste oder flüssige Nahrung zu sich, trinkt nichts und verzichtet in diesem Monat auch auf alle anderen Gelüste, wie zum Beispiel auf Rauchen und Geschlechtsverkehr. Das Fasten im Monat Ramadan ist für alle Muslime verpflichtend, wobei im Koran auch Ausnahmen festgelegt sind: Personen, die körperlich und geistig nicht in der Lage zu fasten sind, sind davon ausgenommen.

Auch wenn tagsüber weder gegessen noch getrunken wird, so ist die Zeit nach Sonnenuntergang von großer Wichtigkeit. In der Regel wird zum Fastenbrechen gemeinsam eine Mahlzeit zubereitet und in Gesellschaft der engen Familie genossen.

Welche rechtlichen Probleme ergeben sich beim Personaleinsatz von fastenden MitarbeiterInnen?

Wenn sich das Fasten durch die mangelnde Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und den Schlafmangel (weil in der Nacht gegessen wird) negativ auf die Arbeitsleistung auswirkt, entsteht aus rechtlicher Perspektive ein Dilemma zwischen der Arbeitspflicht der ArbeitnehmerInnen und dem Grundgesetz der Religionsfreiheit.

Einerseits ist es die Hauptpflicht des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin die mit dem/der ArbeitgeberIn vereinbarte Arbeit zu verrichten, andererseits herrscht in Österreich Religionsfreiheit, wonach jeder Mensch seine Religion frei ausüben darf.

Dürfen ArbeitgeberInnen das Fasten verbieten?

Grundsätzlich dürfen ArbeitgeberInnen muslimischen MitarbeiterInnen nicht verbieten zu fasten. Durch ein derartiges Verbot würde gegen die Religionsfreiheit verstoßen werden. In Deutschland war das Bundesarbeitsgericht bereits mit derartigen Fällen beschäftigt und hat tendenziell die Religionsfreiheit über die Arbeitspflicht gestellt und entschieden, dass ArbeitgeberInnen das Fasten nicht verbieten dürfen.

Der muslimische Glauben sieht vor, dass wenn ein Gläubiger aus bestimmten Gründen nicht während des Ramadan fasten kann, die Fasttage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. ArbeitgeberInnen können das Fasten zwar nicht verbieten, aber ihre MitarbeiterInnen in besonders arbeitsintensiven Phasen darum bitten, das Fasten zu verschieben.

Welche (rechtlichen) Möglichkeiten haben ArbeitgeberInnen bei mangelnder Leistung von fastenden MitarbeiterInnen?

Laut Arbeitsrecht sind Kündigungen zwar rechtlich haltbar, wenn MitarbeiterInnen, den Anweisungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin nicht nachkommen. Allerdings dürfen ArbeitgeberInnen bei mangelnder Leistungsfähigkeit von MitarbeiterInnen, die sich wegen des Fastens im Ramadan ergibt, keine Kündigungen aussprechen. Das liegt zum einen am Recht des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, die Religion frei auszuüben und zum anderen daran, dass es sich beim Ramadan um einen begrenzten Zeitraum mit Leistungsabfall handelt.

Eine Kündigung in Betracht zu ziehen, ist aber möglich, wenn fastende MitarbeiterInnen aufgrund von schweren Fehlern oder mangelnder Konzentration, den gesamten Betrieb, sich selbst oder andere Menschen gefährden.

Ob und in welchen Fällen Kündigungen oder andere rechtliche Schritte gegen fastende ArbeiternehmerInnen haltbar sind, muss im Einzelfall entschieden werden.

Was können ArbeitgeberInnen bereits vor dem Ramadan für die Personalplanung beachten?

Bereits vorab kann in der Personalplanung einiges berücksichtigt werden, um unangenehmen Überraschungen und unangekündigten Personalausfällen vorzubeugen. Zunächst ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, wann der Ramadan stattfindet und in die Jahres- und Urlaubsplanung einzubeziehen.

In den kommenden Jahren fällt der Ramadan auf folgende Zeiträume:

Ramadan 2017 27. Mai – 24. Juni 2017
Ramadan 2018 16.Mai – 14. Juni 2018
Ramadan 2019 06. Mai – 05. Juni 2019
Ramadan 2020 24. April – 24. Mai 2020
Ramadan 2021 13. April – 13. Mai 2021
Ramadan 2022 02. April – 02. Mai 2022

 

Außerdem ist es wichtig, muslimische MitarbeiterInnen bereits vorab – im Optimalfall in einem persönlichen Gespräch – zu befragen, wer überhaupt plant im Ramadan, zu fasten. Daraufhin kann individuell geklärt werden, ob in dieser Zeit z.B. eventuelle Überstunden abgebaut oder Urlaub genommen werden kann.

Wie können Konflikte zwischen fastenden und nicht-fastenden MitarbeiterInnen vermieden werden?

Eine „besondere“ Behandlung von fastenden Muslimen während des Ramadan kann zur Missgunst von anderen ArbeitnehmerInnen führen. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes sollten muslimische MitarbeiterInnen daher nicht besser gestellt werden als die übrigen MitarbeiterInnen. So könnte beispielsweise jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin ein „Wunsch-Dienst“ angeboten werden.

Zum besseren Verständnis innerhalb der Belegschaft hilft ebenfalls Sensibilisierung und gegenseitiger Respekt. ArbeitgeberInnen könnten Informationen zum Ramadan beispielsweise im Intranet oder in Form eines Interkulturellen Kalenders, mit Fest- und Feiertagen sämtlicher Religionen und Kulturen, bereitstellen. Auch gemeinsame Feiern, zu denen MitarbeiterInnen aller Religionen eingeladen werden, fördern den interkulturellen und interreligiösen Austausch.

Wie können ArbeitgeberInnen fastende MitarbeiterInnen unterstützen?

ArbeitgeberInnen haben ihren MitarbeiterInnen gegenüber eine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht und müssen daher berücksichtigen, dass es im Ramadan zu Konzentrationsschwierigkeiten, Ermüdungserscheinungen und einem höheren Risiko für Arbeitsunfälle kommen kann. Folgende Tipps helfen, fastende MitarbeiterInnen zu unterstützen:

  • Sensibilität:
    Zunächst ist es wichtig, die Bedeutung des Ramadans zu verstehen und zu respektieren.
  • Schonung:
    Da das Fasten – insbesondere die mangelnde Flüssigkeitszufuhr – bei hohen Temperaturen körperlich sehr anstrengend sein kann, wird empfohlen, fastende Muslime körperlich weniger zu beanspruchen.
  • Flexible Arbeitszeiten:
    Je nach Möglichkeit der Arbeitsorganisation kann durch flexible Arbeitszeiten auf fastende KollegInnen Rücksicht genommen werden. So kann es Muslimen beispielsweise ermöglicht werden, die Gebetszeiten morgens und abends in der Moschee wahrzunehmen und das Fastenbrechen am Abend gemeinsam mit der Familie zu begehen.
  • Urlaub:
    Bei der Urlaubsplanung sollte berücksichtigt werden, dass die Feiertage zum Ende des Ramadan für Muslime so wichtig sind, wie für Christen Weihnachten und Ostern. Daher sollte muslimischen MitarbeiterInnen ermöglicht werden, die Feiertage mit der Familie zu verbringen und Urlaub zu nehmen. Im Gegenzug können die muslimischen MitarbeiterInnen beispielsweise rund um Weihnachten und Ostern arbeiten.

Glückwünsche an muslimische MitarbeiterInnen

Glückwünsche sind ein sehr einfaches Instrument, um fastende MitarbeiterInnen wertzuschätzen.

In der Regel wird nicht während des Ramadans gratuliert, sondern gegen Ende. Man wünscht sich ein gesegnetes Fastenbrechen-Fest/Ramadan-Fest. Auf Türkisch heißt das „Ramazan Bayramin mübarek olsun“, die Bosnische Community wünscht „Bayram mubarek“ und arabischsprechende Personen gratulieren mit „Eid mubarek“.

Wollen Sie bei der Deutschen Sprache bleiben, so wünschen sie einfach „Ein gesegnetes Ramadan-Fest“.

Best-Practice-Beispiel IKEA

Ein Best-Practice-Beispiel, wie MitarbeiterInnnen während des Ramadan unterstützt werden können, liefert IKEA. Im Jahr 2008 fiel der Ramadan in den September, den Beginn der verkaufsstärksten Zeit bei IKEA. Daher sollten in diesem Zeitraum so wenige MitarbeiterInnen wie möglich Urlaub nehmen und das Fasten bestmöglich in den Arbeitsalltag integrieren können. IKEA informierte alle MitarbeiterInnen bereits im Juli, dass die Möglichkeit besteht, die Kantine für MitarbeiterInnen, die fasten, auch außerhalb der regulären Pausenzeiten zum abendlichen Fastenbrechen zu öffnen. Die Aktion wurde von den MitarbeiterInnen sehr gut angenommen und in mehreren Einrichtungshäusern umgesetzt.

 

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Brauchen Sie Unterstützung bei Ihren HR-Aktivitäten? Kontaktieren Sie uns, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Quellen

Minilex: Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers http://www.minilex.at/a/rechte-und-pflichten-des-arbeitnehmers

Hel.gv.at: Grundrechte in Bezug auf Religionsausübung https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/82/Seite.820011.html

Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.2.2011 http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=15389

Impulse: Was Chefs wissen sollten, wenn Mitarbeiter im Ramadan fasten http://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ramadan-arbeitsrecht/3786645.html

Reutlinger Steuerberatung: Der Fastenmonat Ramadan geht jeden Arbeitgeber an http://www.steuerberater-reutlinger.de/der-fastenmonat-ramadan-geht-jeden-arbeitgeber-an/

Handwerk.com: Fasten im Ramadan: Das sollten Arbeitgeber wissen https://www.handwerk.com/fasten-im-ramadan-das-sollten-arbeitgeber-wissen

Karrierebibel: Arbeiten im Ramadan: Was Sie wissen sollten http://karrierebibel.de/arbeiten-im-ramadan-was-sie-wissen-sollten/

Deutsche Handwerkszeitung: Ramadan: Worauf sollten Arbeitgeber achten, wenn Mitarbeiter fasten? http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/ramadan-worauf-sollten-arbeitgeber-achten-wenn-mitarbeiter-fasten/150/3098/351714

Deutsch Türkische Nachrichten: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2012/07/457028/fastenmonat-ramadan-%E2%80%93-so-machen-sie-als-arbeitgeber-alles-richtig/

Initiative Gesundheit und Arbeit: Gesund arbeiten während des Ramadan: https://www.iga-info.de/fileadmin/redakteur/Veroeffentlichungen/iga_Wegweiser/Dokumente/iga-Broschuere-Ramadan_Arbeiten.pdf

Ungleich besser, Diversity Mine: Ramadan bei IKEA: Mitarbeiter-Restaurant wird fürs Fastenbrechen länger geöffnet http://de.diversitymine.eu/ramadan-bei-ikea-mitarbeiter-restaurant-wird-furs-fastebrechen-langer-geoffnet/

 

Foto

Day 1: Love (Ramadan Photo-A-Day 2013), © Saaleha Bamjee, Lizenz: Creative Commons. URL: https://flic.kr/p/fcSCZm

Julia Krutzler

Julia Krutzler

Als Allrounderin in den Bereichen Kommunikation, Eventmanagement und PR seit 2015 im brainworker-Team. Motto: "If you can’t stop thinking about it, don’t stop working for it!"

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